Entsprechend der Präambel der Satzung können unter dem Mantel der WSGeG Klein- und Kleinstprojekte realisiert werden. Das Projekt genießt alle Vorteile einer Genossenschaft, ohne diese selbst gründen und verwalten zu müssen:

  • kein Gründungsaufwand
  • schnelle Realisierung möglich
  • nur anteilige Verwaltungskosten
  • Know-how der Genossenschaft nutzen
  • Einkaufsvorteile der Genossenschaft nutzen

Innerhalb der WSGeG wird für jedes Projekt ein separates individuelles Betriebs- und Finanzierungskonzept erstellt.
Grundsätzlich denkbar sind:

  • Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes für ein konkretes Projekt mit Geschäftsführung durch WSGeG (z.B. „Bürgersolaranlagen“)
  • Nachrangdarlehen an WSGeG, die damit ein konkretes Projekt finanziert *
  • Ausgabe von Genussscheine durch WSGeG zur Finanzierung eines konkreten Projektes *

*keine BaFin-Genehmigung notwendig
Für jedes Projekt können so gezielt Kapitalgeber / Engagierte gesucht und gefunden werden. Emotionelle Verbundenheit (mit einem Verein, der Kirche, eines Dorfes …ect), zukunftsfähige Energieversorgung /–nutzung verbinden sich mit den Möglichkeiten einer ethisch-korrekten  Kapitalanlage. Anstelle einer anonymen Kapitalanlage kennt der Investor „seine“ Anlage und kann eine normale Rendite für sein Kapital erwirtschaften.

Partner Anzeigenteil

Das Energiebündel Roth - Schwabach e.V.

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2014-005 Neubau eines Mehrfamilienhaus (17 WE) nach KfW70 in Schwabach Wolfskeel Str. / Ebersbergerstr. 3+3a

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